Dokumentenabruf (BiPRO 430)
HINWEIS von zeitsprung zu erlaubten Sonderzeichen in (Zertifikats-)Passwörtern, die an zeitsprung zur Dokumentenabholung übergeben werden dürfen
Nachfolgende Sonderzeichen sind bei zeitsprung erlaubt - achten Sie bei der Vergabe von Passwörtern darauf, dass Sie nur diese verwenden (sofern der Versicherer selbst diese zulässt):
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Stand: 04.09.2025
Hier finden Sie je Gesellschaft eine Seite mit allen nötigen Informationen zur Beantragung und zum Abruf:
Authentifizierung, die VU-Nummer (mit der abgerufen wird), Angaben zu GDV-/Vergütungsdaten und Vermittlerabrechnung. Darüber hinaus haben wir Ihnen alle uns vorliegenden Infos und Anleitungen (Beantragung/Freischaltung, Papierpostabschaltung) beigefügt. Ist eine Gesellschaft über EasyLogin oder TGIC-Zertifikat abrufbar, so können Sie sich die dafür erforderlichen Infos und Einrichtungsanleitungen einblenden lassen.
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Bitte beachten Sie, dass die nachfolgende Liste nur Versicherer enthält, zu welchen uns bereits detaillierte Informationen vorliegen (diese Aufstellung wird laufend aktualisiert). In der zeitsprung Wissensdatenbank finden Sie ggf. noch weitere Versicherer, die neu abrufbar sind.
ÄNDERUNGEN (Stand 28.08.2025)
Bei folgenden Versicherern gibt es Änderungen:
- Ammerländer: der Dokumentenabruf für vfm-Verbundpartner ist nun möglich! -> Details hier
- NEU: Heidelberger Leben -> Details hier
- NEU: Skandia -> Details hier
- Wichtige Hinweise zum Account-Linking mit EasyLogin bei Dialog Sach und Württembergische
STÖRFÄLLE (Stand 04.09.2025)
Bei folgenden Versicherern funktioniert derzeit der Dokumentenabruf nicht.
Wir empfehlen bis zur Lösung den Download aus den Portalen der Versicherer.
- VKB: seit 30.08. konnten keine Dokumente geholt werden