vfm Alte Leipziger Gewerbe

Einleitung

Basierend auf den Gewerbeprodukten der Alte Leipziger rundet ein exklusiver vfm Sideletter das Leistungsportfolio nochmals auf. Auf dieser Konzeptseite finden Sie weitere Details. Eine weitreichende Vertriebsoffensive bis - 15 % rundet das Konzept ab.

WICHTIG: Für Abschlüsse und Anfragen außerhalb der Gewerbeplattform MUSS DER SIDELETTER GEMEINSAM MIT DEM ANTRAG UND DER ANFRAGE GESONDERT BEANTRAGT WERDEN! Neben Sie dabei auf den „vfm Sideletter“ Bezug.


Zielgruppen

Im Fokus des Konzepts stehen insbesondere nachstehende Branchen (bitte Ausschlüsse / Indexrisiken gem. Betriebsartenliste berücksichtigen!):

Der vfm-Klauselbogen für die gewerbliche Haftpflichtversicherung H 65.8 hat Gültigkeit für die folgenden Produkte in der Tarifvariante Comfort des Standardtarifs für die Allgemeine gewerbliche Haftpflichtversicherung:

  • Industrie, Handel und Gewerbe (Tarif 1)
  • Gaststätten und Beherbergungsbetriebe (Tarif 4)
  • Baugewerbe (Tarif 6)
  • Vereine (Tarif 7)
  • Freizeit (Tarif 11)

Den Betriebsartenlisten kann entnommen werden, welche Betriebsarten versicherbar, anfragepflichtig und nicht annahmefähig sind.

Der vfm-Klauselbogen für die gewerbliche Sachversicherung S 65.8 hat Gültigkeit für die folgenden Produkte:

  • Comfort
  • Comfort inkl. Deckungserweiterungen für das Heilwesen
  • Comfort inkl. Deckungserweiterungen für Hotels und Gaststätten
  • Comfort inkl. Deckungserweiterungen für das Baugewerbe »Paket Bau«

Den Betriebsartenlisten kann entnommen werden, welche Betriebsarten versicherbar, anfragepflichtig und nicht annahmefähig sind.
 


Weitere Informationen

Generell rechenbare oder anfragepflichtige Betriebe bis zu einem Gesamtumsatz in Höhe von 5 Mio. EUR. Den Betriebsartenlisten kann entnommen werden, welche Betriebsarten versicherbar, anfragepflichtig und nicht annahmefähig sind.

Für die nachfolgend aufgeführten Betriebsarten sowie Auslandsrisiken darf keine Zeichnung im Rahmen der Rahmenvereinbarung erfolgen:

Gültig für alle Branchen

  • Auslandsrisiken
  • Offshore-Risiken (z.B. Pipelines, Ölplattformen, Offshore Windkraftanlagen)
  • Fracking-Gasgewinnung
  • Ölsandbau
  • Luft- und Raumfahrtrisiken (Aviation)
  • Luftfahrtrisiken im Sinne von § 1 des Luftverkehrsgesetzes
  • Seeplatzrisiken der Assekuradeure
  • Kernkraftwerke, Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs (DKVG-Geschäft)
  • Deutsche Kernreaktorversicherungsgemeinschaft
  • Untertage- und Tunnelrisiken
  • Reputationsrisiken
 

Gültig zusätzlich für Betriebsarten Haft

  • Bergbau
  • Deponien
  • Flughafenrisiken
  • Mineralölraffinerien
  • Müllverbrennungsanlagen
  • Öl-Plattformen
  • Sondermüllverbrennungsanlagen
  • Pipelines, Offshore-Risiken
  • Tierversuchslabore
  • Torfbetriebe
  • Untertagebau
  • Achterbahnen
  • Architekten- und Ingenieure
  • Besamungsstationen
  • Cyber-Schutzversicherungen
  • Drohnen (Gewicht über 5 KG)
  • Eisenbahn-Dienstleister
  • Fleischwarenherstellung ohne BSE Ausschluss
  • Fracking
  • Futtermittelherstellung und -handel ohne BSE Ausschluss
  • Geistheiler / Hypnotiseure
  • Gelenkimplantate
  • Golf-Karts > 6 km/h
  • Holi (-festivals, -feste, -veranstaltungen)

 

  • Kiesgruben, Tongruben
  • Klinische Studien (Probanden) in USA/Kanada
  • Kraftwerke mit Ersatzbrennstoffen
  • Lokführer
  • Love-Paraden
  • Mobilfunkendgerätehersteller und Mobilfunknetzbetreiber ohne EMF-Ausschluss
  • Motorsportliche Veranstaltungen
    • originäres Rennrisiko, Trainingsläufe etc. (Rallyes, Rennen)
  • Pelztierfarmen
  • Pharmazeutische Produkte - USA/Kanada- Direktexport
  • Piercing-Studios
  • Saatzuchtbetriebe, Ernteausfälle
  • Schlachthausbetriebe / Schlachthausagenturen ohne BSE-Ausschluss
  • Segways, Hoverboards
  • Speditionen mit logistischen Dienstleistungen
    • Futtermittel
    • Luft- und Raumfahrzeuge
    • Offshore-Anlagen
    • Pharmakologische und medizinische Produkte
    • Tabakerzeugnisse
  • Tabakwarenhersteller und –verarbeitung
  • Tattoo-Studios
  • Wurstwarenhersteller (nicht Metzgereien) ohne BSE Ausschluss

Den Betriebsartenlisten kann entnommen werden, welche Betriebsarten versicherbar, anfragepflichtig und nicht annahmefähig sind.

Der Klauselbogen ist für die Betriebsarten der Positivliste bis zu einer Gesamt-PML in Höhe von 5 Mio. EUR je Versicherungsort anwendbar. Bei Mischbetrieben welche in der Betriebsartenliste als „Annahmefähig“ gekennzeichnet sind, ist die Vereinbarung des Klauselbogens auf Antrag ebenfalls möglich.

Inhalt:

  • Grundgefahren F, St / Hg, LW, ED
  • Optional: 
    • Glasbruch
    • Unbenannte Gefahren
    • Betriebsunterbrechung als Folge einer versicherten Gefahr (KBU)
    • Betriebsschließung: Als Folge einer behördlichen Schließung aufgrund des Auftretens einer meldepflichtigen Krankheit im versicherten Betrieb.
    • Elementargefahren wie z. B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen
    • Weitere EC-Gefahren wie z. B. Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen, innere Unruhen, böswillige Beschädigung
    • Technische Sachgefahren wie z. B. einfacher Diebstahl, Ungeschicklichkeit, Feuchtigkeit oder Beschädigungen durch Dritte (Sach-Elektronikversicherung für Büro- und Kommunikationstechnik)
    • Transportgefahren wie z. B. Beschädigung nach einem Unfall oder Abhandenkommen nach Diebstahl des Transportfahrzeuges

Gebäude:

  • Grundgefahren: F, LW, St/Hg
  • Optional:
    • Glasbruch
    • Unbenannte Gefahren
    • Mietverlust - finanzieller Schutz bei einem versicherten Gebäudeschaden.  Wir ersetzen die entgangenen Mieteinnahmen und etwaige fortlaufende Nebenkosten.
    • Weitere EC-Gefahren wie z. B. Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen, innere Unruhen, böswillige Beschädigung
    • Elementargefahren wie z. B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen
       

Für die nachfolgend aufgeführten Betriebsarten sowie Auslandsrisiken darf keine Zeichnung im Rahmen der Rahmenvereinbarung erfolgen

  • Asylbewerber-, Obdachlosenheime, Jugendheime, Jugendzentrum
  • Bars, Tanzlokale, Diskotheken
  • Bau-Heimwerkermarkt
  • Baubude, Bauwohnwagen
  • Bettfedernreinigung
  • Bergbau
  • Blockschäumereien und Weiterverarbeitung von Blockschäumen, Warmverarbeitung
  • Bordelle
  • Chemische Anlagen
  • Deponien
  • Entsorgungs-, Kompostierungs-, Recyclingbetriebe, Demontage von Produkten in Bauteile / Komponente,
  • Sondermülldeponie
  • Erdöl, Erdgas – Bohr- und Förderanlagen
  • Flughafenrisiken
  • Geflügelhaltung, Intensiv-Tierhaltung
  • Getreidemühlen
  • Gießerei
  • Halbstoff-, Papier-, Karton-, Pappeherstellung
  • Herstellung und Lagerung von Sprengstoff, Munition oder Feuerwerkskörper
  • Herstellung und Verarbeitung von pflanzlichen Fetten, pflanzlichen Ölen, Kerzen
  • Hohlglas-Herstellung und Verarbeitung
  • Holzspan-, Holzfaserplatten-, Spanplattenherstellung
  • Matratzenherstellung
  • Mietwerkstätten (stundenweise) innerhalb von Kfz-Reparaturwerkstätten
  • Mineralölraffinerien
  • Müllverbrennungsanlage
  • Papier-Karton-, Pappeherstellung
  • Pelletwerke (Holzpellets)
  • Pfand-, Leihhaus
  • Pipelines, Offshore-Risiken
  • Öl-Plattformen
  • Polsterei
  • Recycling gemischter Stoffe
  • Reitschule, Reithalle, Rennbahn
  • Sägewerke
  • Schaumkunststoff-, Schaumgummibe- und –verarbeitung
  • Schausteller
  • Sonderlager,
  • Sondermüllverbrennungsanlagen
  • Tierversuchslabore
  • Torfbetriebe
  • Untertagebau
  • Vergnügungsbetriebe, Eroscenter, Massagesalons, Stundenhotels


Den Betriebsartenlisten kann entnommen werden, welche Betriebsarten versicherbar, anfragepflichtig und nicht annahmefähig sind.
 


vfm Sideletter

Sparten Haftpflicht und Sach

  • Besitzstandswahrung bis 5 Jahre, Höchstentschädigung 500.000 EUR
  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bis 15 Monate 
  • Leistungsupdategarantie
  • Marktgarantie bis 500.000 EUR

zusätzlich in Haftpflicht

  •  grobe Fahrlässigkeit bei Anzeigepflichtverletzung max. 20 % Abzug
  • Besserstellung bei unvollständiger Betriebsbeschreibung

zusätzlich in Sach

  • genereller Unterversicherungsverzicht bis 500.000 EUR
  • erweiterte Anerkennungsklausel
  • grobe Fahrlässigkeit bis 2,5 Mio. EUR keine Kürzung, bei Schadenverursachung als auch bei Gefahrerhöhung sowie bei Verstößen gegen vertragliche Obliegenheiten oder gesetzliche, behördliche sowie vertragliche Sicherheitsvorschriften

Nachlässe und Quotierung

Quotierung und Abschluss erfolgt direkt über die vfm Gewerbeplattform (ThinkSurance) oder der Gewerberechner der ALH vorgesehen. Maklernachlässe können derzeit nicht vergeben werden. In Ausnahmefällen (beispielsweise Mischbetrieben) ist selbstverständlich auch eine Anfrage beim Produktpartner möglich (direkt oder über die vfm Gewerbeplattform).
Es gelten die Zeichnungsrichtlinien der Alten Leipziger. Den Betriebsartenlisten kann entnommen werden, welche Betriebsarten versicherbar, anfragepflichtig und nicht annahmefähig sind.

WICHTIG: Für Abschlüsse und Anfragen außerhalb der Gewerbeplattform MUSS DER SIDELETTER GEMEINSAM MIT DEM ANTRAG UND DER ANFRAGE GESONDERT BEANTRAGT WERDEN! Neben Sie dabei auf den „vfm Sideletter“ Bezug.

 


Vertriebsoffensive (begrenzt bis Jahresende 2023 – Basis Antragseinreichung)

  • Fachliche Prüfung durch den vfm-Vermittler und keine Änderung des Vertrages notwendig (Übernahme gleiche Gefahren, gleiche Versicherungssummen, gleiche Betriebsbeschreibung etc.)
  • Gültigkeit: bis zum Jahresende 2023 (auf Basis Antragseinreichung)
  • Versicherbare Betriebsart gem. Betriebsartenliste
     
  • für Bestandsgeschäft bis zu einer Vorversicherer-Schadenquote von 40 % einen Nachlass in Höhe von -10 % 
  • für Bestandsgeschäft bis zu einer Vorversicherer-Schadenquote von 30 % einen Nachlass in Höhe von -15 %

Weitere Details

Webcode: s2608